Ausländerbehörde: Erhielten Straftäter eine Aufenthaltsgenehmigung?
Die Fakten im Überblick
Laut Ausländerbehörde wurde im vergangenen Jahr Straftätern in 1.200 Fällen eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Dies entspricht einem Anteil von rund 2 % aller erteilten Aufenthaltsgenehmigungen.
Bei den Straftätern handelte es sich überwiegend um Ausländer, die wegen Diebstahls, Drogendelikten oder Körperverletzung verurteilt worden waren.
Die Ausländerbehörde prüft in jedem Einzelfall, ob eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird oder nicht. Dabei werden die Schwere der Straftat, die Dauer des Aufenthalts in Deutschland und die Integrationsbemühungen des Ausländers berücksichtigt.
Die rechtliche Grundlage
Die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung an Straftäter ist in § 5 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt.
Demnach kann eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden, wenn der Ausländer sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält und straffrei ist.
Ausnahmen von dieser Regelung sind möglich, wenn der Ausländer ein minderjähriges Kind hat, das in Deutschland geboren wurde, oder wenn er aus humanitären Gründen nicht abgeschoben werden kann.
Die politische Debatte
Die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen an Straftäter ist ein kontroverses Thema.
Befürworter argumentieren, dass Straftäter, die sich in Deutschland gut integriert haben und straffrei sind, eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten sollten.
Gegner argumentieren, dass Straftäter abgeschoben werden sollten, um ein Zeichen gegen Kriminalität zu setzen.
Fazit
Die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen an Straftäter ist ein komplexes Thema, das keine einfachen Antworten zulässt.
Die Ausländerbehörde prüft in jedem Einzelfall, ob eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird oder nicht. Dabei werden die Schwere der Straftat, die Dauer des Aufenthalts in Deutschland und die Integrationsbemühungen des Ausländers berücksichtigt.
Die politische Debatte über dieses Thema wird voraussichtlich noch einige Zeit andauern.